Fitness & Karate Lehrgang – und Motto-Party – bei uns im Dojo
- Ort Karate Dojo Bad Salzuflen
- Datum 09.11.2024 10:00
Du möchtest nur abends zur Party kommen – kein Problem. Melde dich bitte auch einfach über unser Formular an.
mit Volker Schwinn (9.Dan)
(aus dem Saarland, ist Mitglied der Bundes Prüfungskommission und der technischen Kommission Koshinkan)
und mit Hans Ruff (8.Dan)
(aus Baden Württemberg, ist Mitglied der Bundes Prüfungskommission und der technischen Kommission Koshinkan)
Die Teilnahme ist ab 12 Jahre und 9.Kyu möglich. Die Teilnehmer-Zahl ist begrenzt. Die Plätze werden nach der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen vergeben. Es werden keine Prüfungen angeboten.
Mit dabei:
Die Teilnahme ist kostenlos und ab 14 Jahre möglich – für Mitglieder und Nichtmitglieder mit und ohne Vorkenntnissen!
Einlass
Unser Dojo öffnet 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung, also um 9.30h.
Parken
Um den benachbarten Einzelhandel nicht zu behindern, nutz bitte die hinteren Parkplätze am Gebäude (bitte nicht direkt vor den Geschäften parken)!
Verpflegung
Unsere Cafeteria steht dir (mit fairen Preisen) zur Verfügung.
Übernachten
im Hotel Best Western möglich (10 Minuten Fußmarsch entfernt vom Dojo – für die Zimmerreservierung nutz bitte das Stichwort "Karate")
inklusive Getränke-Flatrate (alkoholisch & nicht alkoholisch)
Die Preise sind inkl. "Bezuschussung" aus der Vereinskasse.
passender Dress-Code zum Motto erwünscht
(freiwillig, aber wäre schön, wenn alle mitmachen)
Einlass Party: 19.30h
Die Studio 54 Mode war körperbetont und knapp geschnitten. Beliebt waren glitzernde Kleider und opulente Accessoires. Wenn Frauen Hosen trugen, waren diese bis in die Taille geschnitten und unten weit ausgeschnittene Hosenmodelle. Oben kombinierte man enganliegende Blusen aus Spitze und transparentem Mesh. Auch Overalls waren bei den Discogängern der 70er-Jahre sehr beliebt, diese waren eng anliegend geschnitten und betonten die Taille. Die Männer trugen oft weite Hosen, glitzernde Hemden, Perrücken und Sonnenbrillen. Style-Ideen findet ihr zum Beispiel hier:
www.23apt.com | www.stylight.de | www.etsy.com | www.pinterest.de
Melde dich zu unserem Lehrgang und zur Party jetzt einfach online an.
Das Karate Dojo Bad Salzuflen ist Landesstützpunkt NRW im Koshinkan-Karate.
Koshinkan-Karate kombiniert klassische Stile wie Shotokan mit einem modernen, praxisorientierten Ansatz. „Ko“ steht für „alt/traditionell“, „Shin“ für „neu/zeitgemäß“ und „Kan“ für „Schule“. Im Training werden die vier Säulen des Karate unterrichtet: Grundtechniken (Kihon), Kampf (Kumite), Selbstverteidigung und Kata (inkl. Bunkai). Von Anfang an wird auf flexibles Partnertraining und vielseitige Technikanwendungen Wert gelegt. Anders als bei traditionellen Stilen bewegt sich der Koshinkan-Karateka in alle Richtungen.
Selbstverteidigung ist ein zentraler Bestandteil des Trainings. Koshinkan-Karate vereint Selbstverteidigung, Wettkampf und Breitensport. Es basiert auf den Katas und dem Kihon des Shotokan. Seit 2000 ist Koshinkan als Stilrichtung im Deutschen Karate Verband anerkannt, und Graduierungen anderer Stile werden wechselseitig anerkannt.
Das Karate Dojo Bad Salzuflen ist als Landesstützpunkt NRW im Koshinkan-Karate anerkannt. Diese Auszeichnung bedeutet, dass unser Dojo als zentrale Anlaufstelle für fortgeschrittenes Karate-Training in Nordrhein-Westfalen dient. Hier werden nicht nur regelmäßige Trainingseinheiten angeboten, sondern auch spezielle Lehrgänge, Prüfungen und Fortbildungen, um Schüler und Trainer weiterzubilden. Als Landesstützpunkt fördern wir sowohl den Breiten- als auch den Leistungssport und bieten optimale Bedingungen für Karateka, die sich auf Landes- und Bundesebene weiterentwickeln wollen.
Der "Shotokan Karate Dojo Bad Salzuflen e.V." lehnt als Veranstalter von Sportangeboten, Lehrgängen, Veranstaltungen und Ausrichter von Wettkämpfen jede Haftung ab.
Weder der Veranstalter selbst noch die Angehörigen seiner Organe oder die von diesem mit der Ausrichtung und Leitung von Turnieren und Lehrgängen sowie der Aufsichtsführung hierbei Beauftragten haften den Mitgliedern des "Shotokan Karate Dojo Bad Salzuflen e.V." oder externen Teilnehmern für Schäden, die diese auf Veranstaltungen des Veranstalters durch Unfälle oder den Verlust oder die Beschädigung von hierzu mitgebrachten Kleidungsstücken oder sonstigem Eigentum erleiden.
Mit Teilnahme an einer Veranstaltung erklären sich die Teilnehmer mit der Veröffentlichung ihrer Bild- und Videoaufnahmen im Rahmen der Berichterstattung einverstanden, Details siehe Abschnitt "Foto- und Filmaufnahmen".
Während einer Veranstaltung werden vom Veranstalter "Shotokan Karate Dojo Bad Salzuflen e.V." Foto- und Filmaufnahmen gemacht. Der Veranstalter verarbeitet diese Daten zur Wahrung seiner berechtigten Interessen gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO, nach einer Interessenabwägung, für die eigene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Fotos werden auf der eigenen Website "www.karate-salzuflen.de" sowie in den eigenen Social-Media-Profilen, z.B. auf facebook und Instagram veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe an Dritte.
Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erklären sich betroffenen Personen gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO einverstanden mit der Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen durch den Veranstalter im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Ist eine betroffene Person minderjährig, erklären sich die Eltern bzw. der gesetzliche Vertreter einverstanden.
Auf allen Veranstaltungen des "Shotokan Karate Dojo Bad Salzuflen e.V." wird vom Veranstalter zusätzlich mündlich erklärt, dass Fotos gemacht werden und in welchem Rahmen diese veröffentlicht werden. Zudem wird über Aushänge darüber informiert. Ist eine betroffene Person nicht damit einverstanden, bittet der Veranstalter darum, dies unmittelbar mitzuteilen. Bereits bei der Erstellung der Fotos wird dann darauf geachtet, dass die betroffene Person möglichst nicht abgebildet ist. Bei der eigentlichen Veröffentlichung wird darauf geachtet, dass die entsprechende Person nicht abgebildet oder nicht zu erkennen ist.
Betroffene Personen können jederzeit Widerspruch gegen die Veröffentlichung einzelner Foto- oder Filmaufnahmen einlegen und die Einverständniserklärung zurückziehen. Im Falle eines Widerspruchs ist dem Veranstalter genau zu benennen, um welche Foto- und Filmaufnahmen es sich handelt.